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Pflegehinweise für Arbeitsplatten

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Pflegehinweise für Arbeitsplatten allgemein

Arbeitsplatten dienen zur Arbeitsvorbereitung und dürfen nicht als Schnittflächen benutzt werden, da Messerschnitte in jedem Material, also auch im harten Schichtstoff-Belag, Kerben hinterlassen können. Nützlich sind Schneidunterlagen aus Holz, Kunststoff, Granit o.ä.

Porzellan- und Steingutgeschirr hat an der Unterseite einen unglasierten Rand. Das Schieben über die Arbeitsplatte kann daher leicht Kratzer verursachen.

Heiße Töpfe, Pfannen oder andere heiße Gegenstände dürfen nicht auf der Arbeitsplatte abgestellt werden. Verwenden Sie dafür immer einen Topfuntersatz oder Graniteinlagen!

Die Arbeitsplatten lassen sich mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln (keine Scheuermittel!) pflegen. Je nach Verschmutzungsgrad tragen Sie diese mit Wasser verdünnt auf. Benutzen Sie hierfür ein weiches Tuch. Entfernen Sie die Reinigungsmittelreste mit einem feuchten Tuch und wischen Sie die Arbeitsplatte trocken.

Grundsätzlich gilt:

Stehende Flüssigkeiten auf Arbeitsplatten, insbesondere auf Leimfugen, müssen sofort entfernt werden.

Pflegehinweise für hochglänzende Arbeitsplatten

Gehen Sie mit diesen brillanten Oberflächen vorsichtig um! Auf glänzenden Arbeitsplatten sind leichte Gebrauchsspuren (z.B. durch das Schieben von Keramik) schneller sichtbar als auf matten Oberflächen. Es handelt sich hierbei um Spuren, die die Gebrauchsfähigkeit der Arbeitsplatte in keiner Weise einschränken.

Diese Spuren sind nicht zu vermeiden und können daher nicht als Beanstandung anerkannt werden.

Holzwerkstoffe – insbesondere hochglänzende – sind grundsätzlich empfindlich gegen Wärme. Heiße Töpfe und Pfannen dürfen daher niemals ungeschützt auf der Arbeitsplatte abgestellt werden. Bitte verwenden Sie dafür immer einen Topfuntersatz oder Graniteinlagen!

Verfärbungen oder Veränderungen in der Oberfläche können nicht als Beanstandung anerkannt werden.